
AI Policy2026-09-15
WIRED AI
New York beschlagnahmt zwölf Deepfake-Seiten
Die Staatsanwaltschaft von Manhattan (Manhattan District Attorney's Office) hat 12 Websites beschlagnahmt, auf denen Promi-Deepfakes gehostet wurden. Nach Angaben der Behörden ist es eine der größten juristischen Aktionen gegen schädliche KI-generierte Inhalte bisher. Die Seiten sollen mithilfe künstlicher Intelligenz nicht-einvernehmliche intime Bilder und anderes betrügerisches Material erstellt haben. Die Aktion richtete sich laut Beamten gegen rund 1.200 Betroffene – eine Zahl, die zeigt, wie schnell Deepfake-Missbrauch online skaliert.
Die Beschlagnahme ist ein deutliches Warnsignal: Die Strafverfolgung beginnt, KI-generierte Ausbeutung als ernste Straftat zu behandeln und nicht als Randphänomen des Internets. Laut Behörden verstießen die Websites gegen Gesetze zu unsittlicher Entblößung und Belästigung.
Der Fall spiegelt auch die wachsende Sorge, wie leicht sich realistische Fake-Bilder und -Videos erzeugen und verbreiten lassen. Prominente sind häufige Ziele, doch dieselben Werkzeuge können gegen Privatpersonen eingesetzt werden – etwa gegen Ex-Partner, Kollegen oder Fremde. Für die Betroffenen können die Folgen sofort und langfristig sein: Rufschädigung, psychische Belastung und Gefahren für die persönliche Sicherheit.
Die Aktion dürfte Deepfake-Missbrauch nicht beenden, könnte aber ein wichtiges Vertriebsnetz stören und andere davon abschrecken, ähnliche Inhalte zu hosten. Juristen werden genau verfolgen, wie die Staatsanwaltschaft den Fall aufbaut – zumal Deepfake-Gesetze je nach Gerichtsbarkeit variieren und schwierige Fragen zu Plattformhaftung, Anonymität und Meinungsfreiheit aufwerfen. Die Beschlagnahme erhöht zudem den Druck auf Tech-Konzerne und Gesetzgeber, stärkere Schutzmaßnahmen, schnellere Löschprozesse und klarere Strafen zu schaffen. Da KI-Bild- und Videogeneratoren immer besser werden, dürfte der Kampf gegen nicht-einvernehmliche Deepfakes eher zunehmen. Dieser Fall zeigt: Behörden sind bereit, mit Beschlagnahmen und strafrechtlichen Schritten dagegenzuhalten.